Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den folgenden Standort:
IGNITE GYM – Upstallstraße 7 –14772 Brandenburg an der Havel.
(Stand: 01.05.2021)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von IGNITE GYM mit ihren Mitgliedern soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit IGNITE GYM
abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer IGNITE GYM Fitnessstudios (nachfolgend: Studios
oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend:
Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift oder bestätigen des Mitgliedsantrages des
Mitglieds zustande. Sowohl IGNITE GYM als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss
ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2.
entsprechend.
Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren (z.B.
Startgebühr) und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig
bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages die Annahme des Angebots
(und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. IGNITE GYM speichert den
Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung
per E-Mail zu. IGNITE GYM kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne
Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei
Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. QR-Code
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss sein QR Code per Email, womit ihm der Zutritt
zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die QR Code Übersendung begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages
keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen
Vertreters geschlossen werden, dafür ist das vorgefertigte Formular zu nutzen.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt
zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu
nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit persönlichem QR Code
Durch den persönlichen QR Code erlangt das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios.
Ohne Mitnahme des QR Code ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
IGNITE GYM ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die
Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte
anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten
Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.Diesen
Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen
Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt
ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem persönlichen QR Code
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des QR Code zu sorgen.
3.2. Gebühr bei Ausstellung des QR Code
Für die Ausstellung des QR Code bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr /
Startgebühr fällig.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, IGNITE GYM bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen,
über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von IGNITE GYM (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per EMail
an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail- Adresse,
Bankverbindung etc., IGNITE GYM unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des QR Code /Identitätskontrolle/ Zutritt verschaffen Dritter
Die Mitgliedschaft bei IGNITE GYM ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher
verpflichtet, den QR Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass
der QR Code nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied IGNITE GYM ein Foto von sich zur Verfügung,
welches von IGNITE GYM gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich IGNITE GYM vor, die
Identität des Mitglieds ersatzweise durch Speichern eines Fotos vom Bildmaterial der Tür-Überwachungskamera oder den
Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Identitätskontrollen können jederzeit von unseren Mitarbeitern und beauftragten im Studio erfolgen. Wer Dritten Zutritt zum
Studio verschafft, haftet für alle daraus entstandenen Schäden. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ wird in diesem Fall fällig.
3.5 Videoüberwachung
Jedes IGNITE GYM Fitnessstudio ist 24/7 Videoüberwacht. Die Umkleiden sind hiervon ausgenommen und werden zu keiner
Zeit durch IGNITE GYM Videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient der Identitätskontrolle, der Verfolgung von Straftaten
oder Verstößen gegen die Hausordnung. Die Aufnahmen werden durch IGNITE GYM Mitarbeiter oder durch IGNITE GYM
beauftragte Sicherheitsfirmen 24/7 Live überwacht und für 7 Tage gespeichert. Danach erfolgt eine Automatische
Überschreibung des Bildmaterials.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.
Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich
verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit
des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist
es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios
anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens
des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am
Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für
den QR Code und Pin am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen
beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist IGNITE GYM Fitnessstudio berechtigt, den
monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags
auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. IGNITE GYM Fitnessstudio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in
Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten
wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die
Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu
begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem IGNITE GYM Fitnessstudio
hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die
jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält IGNITE GYM Fitnessstudio sich das Recht vor, dem Mitglied
Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen
neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere
Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines
Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist IGNITE GYM Fitnessstudio
berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Der restliche Jahresgesamtbetrag wird dann
endfällig gestellt. In diesem Falle ist das IGITE GYM Fitnessstudio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit).
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit,
wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der RSG Group fristgerecht zum Ender der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für
die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der
Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die
Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf
dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem IGNITE GYM Fitnessstudio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der
Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten
beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge
befreit und kann Leistungen vom IGNITE GYM Fitnessstudio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt
sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer
der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und
beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden
beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden
beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das IGNITE GYM Fitnessstudio
zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden
Regelungen unberührt.
Bei außerordentlicher Kündigung wegen Gesundheitlicher Probleme ist auch ein entsprechender Beweis zu erbringen.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der
Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an YCG GmbH Karl Marx Straße 22 15712 Königs Wusterhausen oder per EMail
an die offizielle E- Mail-Adresse (z.Zt. info@ignite-gym.de) zu versenden.
6. HAFTUNG IGNITE GYM
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IGNITE GYM
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf
die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung von IGNITE GYM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die
Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von IGNITE GYM.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz IGNITE GYM ist nicht verpflichtet und nicht
bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
IGNITE GYM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit
Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. IGNITE GYM wird
das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei
Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen IGNITE GYM aufrechnen. Die
Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen IGNITE GYM auf Rückgewähr von geleisteten
Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenSollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit
des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
7.6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wildau – Deutschland